Vorteile von EU Neuwagen
Munkelte man früher darüber, EU Wagen ( EU-Import ) seien minderwertiger als die Fahrzeuge des Vertragshändlers, so weiß man heute, dass die Preisnachlässe aus den unterschiedlichen Steuern resultieren, die in den Ländern der EU auf Autos erhoben werden.
Es gibt Länder, für die ein Auto ein Luxusgegenstand ist, woraus sich eine hohe Besteuerung (Luxussteuer) ergibt. Um das Fahrzeug dennoch erschwinglich im Preis zu halten, muss der Nettopreis abgesenkt werden. Gelingt es einem, ein solchermaßen Nettopreis gesenktes Fahrzeug aus der EU zu erwerben, kann man mit bis zu 30 % Preisnachlass rechnen. Aufmerksam sein muss man allerdings hinsichtlich der Ausstattung. Denn je nachdem, für welchen europäischen Markt das Fahrzeug produziert wurde, so kann sich daraus eine vom Angebot des Vertragshändlers abweichende Ausstattung ergeben. Ein Fahrzeug aus Südeuropa hat eher keine Standheizung, dafür aber z.B. bevorzugt eine Klimaanlage. Umgekehrt hat ein Fahrzeug aus Skandinavien eher keine Klimaanlage, aber eher eine Standheizung. Allerdings gelten die Schadstoffgrenzen überall in der EU. Zweifellos kann man alle technischen Details auf Wunsch nachrüsten, nur sollte man dabei den Preis im Blick haben. Was bleibt von einer Ersparnis dann noch übrig? Unterschiede können sich ebenso aus den unterschiedlichen Sicherheitsstandards der verschiedenen EU Länder ergeben. So ist bei vielen Fahrzeugen heute hierzulande ESP serienmäßig, während es anderswo nur gegen sehr hohen Aufpreis zu haben ist.
Innerhalb der EU hat man die volle Garantie. Sie läuft als Werksgarantie von dem Tag an, an dem das Fahrzeug dem Kunden ausgehändigt wurde. Deshalb sollte man nicht allzu lange mit der Abholung warten. Wichtig ist, dass das Garantieheft abgestempelt wurde und dem Käufer übergeben wird. Das heißt z.B. beim Internetkauf, ab dem Tag, ab dem man das Fahrzeug durch Vertrag erworben hat. Wie in jeder Branche gibt es auch im Internet seriöse und unseriöse Händler. Als Grundsatz gilt: Niemals Anzahlungen leisten und keine Überführungskosten vereinbaren.